Zuschüsse der Pflegekasse
ab 4.180,-€
individuelle Beratung und Beantragung
Unser Service Wir bieten Ihnen umfassende Informationen darüber, wie viel finanzielle Unterstützung Sie von der Pflegekasse erwarten können, welche Schritte erforderlich sind und welche weiteren Aspekte zu berücksichtigen sind. Unser Fachpersonal steht Ihnen beratend zur Seite, insbesondere wenn Sie pflegebedürftig sind, jedoch keinen Pflegegrad besitzen. Wir übernehmen sämtliche damit verbundenen Aufgaben für Sie, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Unser Angebot umfasst ein Rundum-sorglos-Paket, das die Antragsstellung, die Vermessung sowie den Abschluss der Baumaßnahmen umfasst. Sollten Sie in der Vergangenheit einen Antrag gestellt haben, der abgelehnt wurde, lassen Sie sich nicht entmutigen. Wir unterstützen Sie beim Widerspruch gegen den Bescheid und bieten Ihnen eine umfassende Beratung. Ihre Erfolgsaussichten sehen grundsätzlich positiv aus; eine Widerspruchseinlegung verpflichtet die Pflegekasse, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Es ist zudem möglich, dass sich Ihre Pflegesituation seitdem erheblich verändert hat, was die Einreichung eines neuen Antrags rechtfertigen könnte. Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen, die gemeinsam leben, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.180 Euro, somit insgesamt bis zu 16.720 Euro betragen.

Welche umbauten werden bezuschusst:
Barrierefreie Bäder:
Einbau einer barrierearmen Dusche, rutschfeste Bodenbeläge, Haltegriffe, höhenverstellbare Waschtische und WC-Anlagen.
Im Wohnbereich:
Verlegen von rutschfestem Fußboden, Einbau leicht erreichbarer Lichtschalter und Steckdosen, Beseitigung von Stolperfallen, Türschwellenabbau, Türverbreiterung
In der Küche:
Absenkung von Hängeschränken, Anpassen von Einbaugeräten.
und viele weitere

weitere Förderungs-möglichkeiten
Die KfW-Bank bietet einen Zuschuss von 6.250 Euro
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, fördert ebenfalls den Abbau von Barrieren im Badezimmer. Hierfür greift das KfW-Programm "Investitionszuschuss 455-B: Barrierereduzierung" welches Sie bei Ihrem Projekt barrierefreies Bad mit 6.250 Euro unterstützt.
Der Vorteil: Wer das KfW-Programm in Anspruch nehmen möchte, muss für die KfW-Förderung, wie es bei der Pflegekasse der Fall ist, keinen Pflegegrad besitzen. Ebenso muss der Zuschuss durch die KfW-Bank nicht zurückgezahlt werden.
Wohnraumanpassung
Wohnraumanpassung können grundsätzlich all diejenigen in Anspruch nehmen, die einen Pflegegrad bewilligt bekommen haben. Ob dies der Pflegegrad 1 oder gar der Pflegegrad 5 ist, ist unerheblich.
Die Pflegeversicherung gewährt also auch beim Pflegegrad 1 finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds nach § 28a Abs.1 Nr. 5 SGB XI.
finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds gemäß § 40

Unsere Erwartungen wurden zu einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis übertroffen. Wir möchten uns herzlich bei einem kompetenten und zuverlässigen Handwerker bedanken und empfehlen seine Dienste uneingeschränkt weiter.
Maik G. , aus Jena
Kontakt
Telefon: 0179/ 66 292 84
E-mail: beratung@wohnraumanpassung-erfurt.de
www.legendäres-baudesign.de